Löschzüge
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Das Berufsbild Notfallsanitäter wurde 2014 gesetzlich neu eingeführt und ersetzt damit den bisherigen Beruf des Rettungsassistent.
Ihre Ausbildung ist nun in weiterem Umfang als bisher an andere Gesundheitsberufe angelehnt. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Für Rettungsassistenten sah das Gesetz zwei Jahre vor. Während früher die Ausbildung zum RettAss nicht vergütet wurde, sieht dies das Notfallsanitätergesetz vor. Die dreijährige Ausbildung in Vollzeit kann im Rahmen der Anerkennung der Ausbildung und Tätigkeit als Rettungsassistent verkeürzt werden. In jedem Fall schließt eine Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt ab.
Nach der Prüfung muss dann noch die Urkunde zur Erlaubniss zur Führungs der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/in beim Gesundheitsamt gestellt werden.
Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist der Realschulabschluss vorgesehen. Interessenten mit Hauptschulabschluss sollen ebenfalls zugelassen werden, wenn sie zusätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer vorweisen können.