Feuerwehr Recklinghausen - Lehrrettungsassistent / Praxisanleiter
Lehrrettungsassistent (LRA)
Die Notwendigkeit einer qualifizierter Ausbildung und Fortbildung ist nicht nur durch den gesetzlichen Hintergrund definiert. Vielmehr soll auch erfahrenen Rettungsassistenten eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung geboten werden.
Aus diesem Grund wurde die Funktion des Lehrrettungsassistenten geschaffen, der analog zu den Mentoren in der Krankenpflege die Auszubilden betreut und schult. Dabei rücken persönlichen und pädagogischen Kompetenzen in den Focus.
Er wirkt mit einem Arzt auch bei der Durchführung eines Abschlussgespräches , leitet Praktikanten an und wird auch im Rahmen des Wachunterrichtes tätig.
Die Ausbildung wird nach Standards durchgeführt, die vom DRK und dem Rettungsdienstbeirat des VdF (früherer Landesfeuerwehrverband) vereinbart wurde. Diese wird am Studieninstitut des DRK in Münster in dreiwöchiger Vollzeit durchgeführt.
Die Ausbildungsinhalte umfassen Methodik, Didaktik, Andragogik und Medienkompetenz, Lernphysiologie, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsbeispiele. Diese werden in 72 Unterrichtseinheiten bearbeitet. In einem weiteren Ausbildungsabschnitt werden in 32 Unterrichtseinheiten soziale Aspekte gelehrt. Nach den drei Wochen wird eine Lehrprobe vor Vertretern des DRK und VdF durchgeführt und nach Erflog der lehrschein ausgegeben.
Die Lehrrettungsassistenten müssen ihren Lehrschein durch Besuche von verbindlichen Fortbildungen verlängern. Dies muss mindestens alle zwei Jahre der Fall sein. Die LRA der Feuerwehr Recklinghausen gehen im Schnitt jedoch jedes Jahr zu diesen Fortbildungen, die auch auf die reguläre Fortbildung des Rettungsdienstpersonals von 30 Stunden angerechnet werden kann.
Praxisanleiter
Gemäß §3 (1) 1c der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter bzw. gemäß den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anderer Gesundheitsberufe wie § 4 (1) Krankenpflegegesetz und § 4 Altenpflegegesetz ist vorgesehen, dass Auszubildenden auf den Lehrrettungswachen oder in anderen medizinischen Einrichtungen (Kliniken) Praxisanleiter zur Verfügung stehen müssen, die eine mindestens 200-stündige berufspädagogische Zusatzqualifikation erworben haben.
Diese Mitarbeiter werden neben der adminstrativen Tätigkeit und Unterrichten an einer rettungsschule auch auf den Rettungsmitteln eingesetzt. Dort vermitteln sie den praktischen bezug zu dem theoretisch erworbenen Wissen.