Feuerwehr Recklinghausen - Rettungswagen RTW
- By Stefan Lemke
Der Rettungswagen (RTW)
|
Der Rettungswagen wird zu allen medizinischen Notfällen entsandt, um Rettungsdienstpersonal vor Ort zu bringen, das mit der mitgeführten Ausstattung und persönlichen Qualifikationsstand schwere gesundheitliche Schäden abwenden oder die Vitalfunktionen von Notfallpatienten wieder herstellen bzw. aufrechterhalten kann. Für viele Notfälle wird zusätzlich ein Rettungsarzt (auch Notarzt genannt) alarmiert, der dann mit NEF oder RTH zum Einsatzort kommt (Rendezvoussystem). Bei weniger dringlichen Erkrankungen hingegen kommt meist ein KTW zum Einsatz.
Der Rettungsdienst der Stadt Recklinghausen verwendet zur Zeit zwei Rettungswagen nach DIN-EN 1789 Typ-B welche auf der Feuer-und Rettungswache durch Beamte der Feuerwehr besetzt werden. Außerdem werden zwei Rettungswagen nach DIN-EN 1789 Typ-C vorgehalten, wovon einer auf der Rettungswache Süd stationiert ist und dort vom DRK besetzt wird.
Der Rettungsdienst der Stadt Recklinghausen verwendet zur Zeit zwei Rettungswagen nach DIN-EN 1789 Typ-B welche auf der Feuer-und Rettungswache durch Beamte der Feuerwehr besetzt werden. Außerdem werden zwei Rettungswagen nach DIN-EN 1789 Typ-C vorgehalten, wovon einer auf der Rettungswache Süd stationiert ist und dort vom DRK besetzt wird.
Die personelle Besetzung von Rettungswagen in Nordrhein-Westfalen ist im Rettungsdienstgesetz festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, wovon mindestens einer den Status eines Rettungsassistenten hat. Außerdem können auch Praktikanten als dritte Person auf diesen Fahrzeugen mitfahren.
Die Rettungswagen sind so ausgelegt, dass ein Patient versorgt werden kann. Ihren Aufbau regelt die DIN-EN 1789. Zeitgemäß für einen Rettungswagen ist eine Verwendung des Fahrzeuges nach DIN-EN 1789 Typ-C |
|
|
In den Rettungswagen werden alle Medikamente und Geräte vorgehalten, die zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen oder Verbesserung des Patientenzustandes bis zum Erreichen der für den Patienten zweckmäßigsten Klinik notwendig sind. Diese werden durch den begleitenden oder nachgeforderten Rettungsarzt verabreicht.
|